Allgemeine Geschäfts­bedin­gungen

der Firma Herzig Umzüge | 

 

01. Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten für sämtliche Verträge zur Beförderung von Umzugsgut und dessen Lagerung, sowie Verpackungsarbeiten.


02. Anwendbares Recht

Für alle Beförderungsverträge nach diesen Bedingungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

03. Informationspflichten des Absenders und Fahrzeuggestellung

Der Absender unterrichtet Umzüge Herzig rechtzeitig vor Durchführung der Beförderung über alle wesentlichen, die Durchführung des Vertrages beeinflussenden Faktoren. Hierzu zählen neben Art und Beschaffenheit, Gewicht, Menge sowie die einzuhaltenden Termine auch technische Anforderungen an das Fahrzeug und eventuell erforderliches Zubehör; Angaben zum Wert des Gutes macht der Absender dann, wenn dies für das zu stellende Fahrzeug/Zubehör von Bedeutung ist.

 

04. Stornokosten

Storniert der Auftraggeber den abgeschlossenen Umzugsvertrag, fallen hierfür Stornierungskosten wie folgt an: bis 14 Tage vor dem vereinbarten Durchführungstermin 30%, bis 7 Tage vor dem vereinbarten Durchführungstermin: 50%, bis 3 Tage vor dem vereinbarten Durchführungstermin: 80% und danach 100%.

 

05. Übergabe des Gutes

Das Transportgut wird der Firma Umzüge Herzig übergeben. Bei bereits verpackten Gütern können Schäden nur geltend gemacht werden, wenn auch die Verpackung beschädigt ist, und dies noch vor dem Entpacken der Firma Umzüge Herzig angezeigt wird.

 

06. Erhöhung der Vergütung

Weicht die Menge des Umzugsgutes von den bei Auftragserteilung erteilten Angaben des Absenders ab, so ist Umzüge Herzig berechtigt, die vereinbarte Vergütung anteilig zu erhöhen.

 

07. Verzug, Aufrechnung

Zahlungsverzug tritt ein, ohne dass es einer Mahnung oder sonstigen Voraussetzung bedarf, spätestens 14 Tage nach Zugang der Rechnung, sofern der Verzug nicht nach Gesetz vorher eingetreten ist. Umzüge Hagen darf im Falle des Verzuges mindestens Zinsen in Höhe von 5% über dem zum Zeitpunkt des Eintritts des Verzuges geltenden Basissatz der EZB verlangen. Fällt dieser Leitzins fort, tritt an Stelle des Diskontsatzes der Deutschen Bundesbank der entsprechende Ersatzleitzins. Mit Ansprüchen aus dem Beförderungsvertrag, und damit zusammenhängenden Forderungen aus unerlaubter Handlung und aus ungerechtfertigter Bereicherung darf nur mit fälligen, dem Grunde und der Höhe nach unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufgerechnet werden.

 

08. Haftungshöchstbetrag

Die Haftung der Fa. Umzüge Herzig wird auf 620,00 € je Kubikmeter Hubraum beschränkt. Der Absender kann eine weitergehende Haftung vereinbaren. In diesem Fall schließt Umzüge Hagen eine gesonderte Versicherung für diesen Umzug ab. Die hierdurch entstehenden Versicherungsprämien trägt der Absender.

 

09. Haftungsausschlüsse

Keine Haftung besteht, wenn der Verlust oder die Beschädigung auf folgende Gefahren zurück zu führen ist:

  • Beförderung von Edelmetallen, Juwelen, Edelsteinen, Geld, Briefmarken, Münzen, Wertpapieren oder Urkunden.
  • ungenügende / oder keine Verpackung oder Kennzeichnung durch den Absender;
  • Behandeln, Verladen oder Entladen des Gutes durch den Absender;
  • Beförderung von nicht vom Frachtführer verpacktem Gut in Behältern;
  • Verladen oder Entladen von Gut, dessen Größe und Gewicht den Raumverhältnissen an der Ladestelle oder Entladestelle nicht entspricht, sofern der Frachtführer den Absender auf die Gefahr einer Beschädigung vorher hingewiesen und der Absender auf der Durchführung der Leistung bestanden hat.
  • Beförderung von Pflanzen;
  • natürliche oder mangelhafte Beschaffenheit des Gutes, der zufolge es besonders leicht zu Schäden, insbesondere durch Bruch, Funktionsstörungen, Rost, innerer Verderb oder Auslaufen, erleidet.

 

10. Schadensanzeige

Die Ansprüche wegen des Verlustes oder der Beschädigung des Gutes erlöschen, wenn der Schaden äußerlich erkennbar war und dem Frachtführer nicht spätestens am Tag nach Ablieferung des Gutes angezeigt wurde; wenn der Schaden nicht äußerlich erkennbar war und dem Frachtführer nicht innerhalb von 14 Tagen nach der Ablieferung angezeigt wurde, § 451 f HGB. Schadensanzeigen müssen ohne Ausnahme schriftlich eingereicht werden. Elektrogeräte können vom Möbelspediteur vorab nicht auf deren Funktionalität geprüft werden und fallen somit aus der Gewährleistung, ein Schadenersatz wird ausschließlich bei Transportschäden gewährleistet.

 

11. Pfandrecht

Umzüge Herzig hat wegen aller durch den Umzugsvertrag begründeten Forderungen ein Pfandrecht am Umzugsgut. Er kann die Herausgabe verweigern, solange das vereinbarte Entgelt noch nicht geleistet wurde.

 

12. Erfüllungsort

Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird soweit gesetzlich zulässig der Sitz der Fa. Umzüge Herzig vereinbart.

 

13. Salvatorische Klausel

Bei Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestandteile bleibt der Vertrag im Übrigen bestehen. Die Vertragsparteien sind in diesem Falle verpflichtet, bezüglich der unwirksamen Teile Regelungen zu treffen, die dem wirtschaftlich gewollten Ergebnis am

 

14. Zahlungsbedingungen

Vorab per Überweisung (bitte vorab Rechnungsnummer anfordern) oder vor Ort in Bar.

Bei einer Kostenübernahme durch das Job Center/Arbeitgeber brauchen wir zwingend vor Umzugsbeginn eine schriftliche Kostenübernahme.

 

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